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Die Ausbildung zum Lehrer·zur Lehrerin erfolgt im Rahmen eines vierjährigen Bachelorstudiums, an das ein mindestens ein- oder zweijähriges Masterstudium anschließt. Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Matura bzw. eine Studienberechtigungsprüfung sowie eine Eignungsüberprüfung. Das Lehramtsstudium wird in der Regel gemeinsam von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten in vier Verbundregionen angeboten:
Unabhängig vom Studienort können Interessierte innerhalb der jeweiligen Regionen die Angebote von Hochschulen und Universitäten wahrnehmen. Das Lehramtsstudium für die Primarstufe sowie Sekundarstufe Berufsbildung wird ausschließlich an Pädagogischen Hochschulen angeboten.
Parallel zum Masterstudium bzw. nach dem Masterabschluss absolvieren Lehrkräfte eine einjährige Berufseinführungsphase (Induktion), in der sie bereits unterrichten, aber von einem Mentor·von einer Mentorin begleitet werden. Diese·r unterstützt sie bei der Planung und Gestaltung ihres Unterrichtes.
Für Lehrer·innen an berufsbildenden Schulen gibt es abweichende Regelungen:
Wenn in einer bestimmten Region oder einem bestimmten Fach nicht genügend Lehrkräfte zur Verfügung stehen, können auch Personen ohne Lehramtsstudium als Lehrer·innen arbeiten, wenn sie fachlich geeignet sind. Um auf Dauer im Lehrberuf bleiben zu können, müssen sie allerdings ein Lehramtszeugnis erwerben. Dabei werden fachlich einschlägige Qualifikationen angerechnet, sodass sich die Studiendauer entsprechend verkürzt. Der Bedarf an solchen Quereinsteiger·innen kann bei den Bildungsdirektionen erfragt werden.